Typische Themen? Vorladung, Durchsuchung und Verhaftung.

Marc Duchon ist Hobby-Boxer und kämpft auch sonst mit harten Bandagen: Als Fachanwalt für Strafrecht gehört er zu den besten seiner Branche. Ich habe mich mit ihm über seine Spezialisierung und typische Themen seiner Mandanten unterhalten und ein paar Tipps für die Vermeidung von Konflikten mit Strafverfolgungsbehörden eingeholt.

 Sie sind ausgewiesener Experte für Steuerstrafrecht – wie kam es zu dieser Spezialisierung, Herr Duchon?

Im Laufe meines Jura-Studiums habe ich festgestellt, dass mich eigentlich nur das Strafrecht wirklich interessiert. Nach meinem Studium habe ich recht schnell eine eigene Kanzlei gegründet und mich mit zwei sehr geschätzten Kollegen zusammengetan: In der Kanzlei DMS Rechtsanwälte hat sich dann im Laufe der Zeit ein großer Schwerpunkt im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht herauskristallisiert – auch weil ich vor ein paar Jahren den zertifizierten Berater für Steuerstrafrecht gemacht habe.

Was ist heute das Unangenehmste, Überraschendste und Aufregendste an Ihrem Job?

Sachverhalte sind meistens nicht unangenehm – die nimmt man so wie sie kommen. So ist das Unangenehmste für mich tatsächlich, wenn ich meinem Honorar hinterherlaufen muss. Überraschungen gibt es im Strafrecht allerdings sehr viele: Auch nach 20 Jahren ist es immer wieder überraschend, was für lustige und interessante Sachverhalte man in Akten finden kann. Auch Zeugen können manchmal sehr überraschend auftreten und damit den kompletten Prozess ändern. Und das aufregendste bleibt für mich die mündliche Hauptverhandlung, wenn alle Augen auf mich gerichtet sind.

Mit welchen Sachverhalten kommen denn die Mandanten typischerweise zu Ihnen?

Wir beschäftigen uns mit Strafrecht – das heißt, unseren Mandaten wird vorgeworfen, sich möglicherweise strafbar gemacht zu haben. Wir vertreten aber auch Unternehmen, die ein strafrechtliches Thema haben – wenn sich beispielsweise ein Mitarbeiter falsch verhalten haben soll und es dann eine Ermittlung durch die Polizei, die Steuerfahndung oder den Zoll gibt. Außerdem unterstützen wir Unternehmen dabei, dass sie künftig keine strafrechtlichen Probleme bekommen, und helfen bei der internen Aufklärung von möglichen Straftaten im Unternehmen. Typische Themen sind also Vorladung, Durchsuchung, Verhaftung.

Im Rückblick auf die vergangenen Jahre: Worauf sind Sie richtig stolz?

Stolz ist nicht so mein Wort, aber zufrieden bin ich immer dann, wenn meine Mandanten oder Mandantinnen es sind – weil wir die gemeinsamen Ziele erreicht haben. Ein bisschen stolz bin ich allerdings darauf, dass wir uns mit unserer Kanzlei einen so guten und professionellen Ruf erarbeitet haben.

Mit Blick auf die Kreativität mancher Unternehmen bei der Erstellung von Jahresabschlüssen: Wann genau wird denn eigentlich aus einem unternehmerischen Risiko ein Straftatbestand?

Wenn der Unternehmer die Grenzen des Erlaubten unterschätzt und sich selbst überschätzt, kann aus einem unternehmerischen Risiko ein Straftatbestand werden. Im Strafrecht wird diese Grenze meistens beim Vorsatz gezogen.

Haben Sie drei goldene Tipps, um Ärger mit den Strafverfolgungsbehörden zu vermeiden?

Ein kleines Restrisiko lässt sich für unternehmerisch denkende und handelnde Personen nur sehr schwer vermeiden. Dieses Restrisiko lässt sich aber gering halten, wenn man selbst möglichst sorgfältig und gewissenhaft arbeitet, sich zuverlässige Mitarbeiter sucht und diese im Zweifelsfall auch entsprechend überwacht. Und wenn der Unternehmer Unregelmäßigkeiten im Unternehmen feststellt, muss er einfach schnell handeln – manchmal kann man problematische Sachverhalte noch retten, beispielsweise mit einer Selbstanzeige. Solche Situationen sollte man jedoch nicht alleine angehen, sondern sich von Profis beraten lassen.

Sie möchten Ihre Jahresabschlussunterlagen auf mögliche Unregelmäßigkeiten überprüfen lassen? Dann sprechen Sie mich gerne an und wir vereinbaren einen kostenfreies Erts-Gespräch. Hier mit Semir einen Termin vereinbaren!

(Dieser Text ist ein Auszug aus meinem Podcast „punktgenau“ aus dem Januar 2022, den Sie hier in voller Länge hören können.)

Bild: Sasun Bughdaryan @unsplash.com