Liquidität sichern

Mit professioneller Liquiditätsplanung die Insolvenz verhindern

Seit dem 1. Mai ist die Insolvenzantragspflicht wieder in Kraft: Wer seine Zahlungsunfähigkeit nicht innerhalb von drei Wochen meldet, macht sich strafbar. Mit welchen Maßnahmen kann ein Unternehmer verhindern, überhaupt in diese Situation zu kommen? Darüber habe ich mich mit dem Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer Dr. Peter Flach ausgetauscht.

Wie steht es gerade um die deutsche Wirtschaft, Peter?

Darauf gibt es keine pauschale Antwort. Auf der einen Seite haben wir ein paar Gewinnler – wie die IT-Branche –, auf der anderen Seite finden sich Gastronomie, Hotellerie und natürlich der stationäre Handel, die zurzeit mit Überbrückungshilfen aufgefangen werden. Dazwischen befindet sich das kaum betroffene produzierende Gewerbe. Ich bin überrascht, dass es insgesamt doch noch relativ gut läuft.

Welche Auswirkungen hat die Pandemie auf die Ertrags- und Liquiditätssituation von Unternehmen?

Der Hauptschaden ist ja durch die Schließung von Geschäften und die damit verbundenen Umsatzeinbußen entstanden. Wenn die Umsätze wegbrechen, leidet die Liquidität – genau hier hat das Bundeswirtschaftsministerium mit seinen Überbrückungshilfen eingegriffen. Letztlich ist es nur wegen dieser starken staatlichen Stütze überhaupt weitergelaufen.

Was genau ist der Unterschied und der Zusammenhang zwischen einer Ertrags- und einer Liquiditätskrise?

Liquidität – also die Zahlungsfähigkeit – ist unerlässlich, um das Überleben eines Unternehmens zu sichern. Ich kann sehr ertragsstark und trotzdem nicht liquide sein – das kann beispielsweise in Unternehmen passieren, die Großprojekte abwickeln, für die sie in enorme Vorleistung treten müssen. Wenn ich hier nicht entsprechende Abschlagszahlungen vom Auftraggeber bekomme, nützt mir der Gewinn am Ende nichts, weil mir vorher schon die Liquidität ausgegangen ist. Deshalb ist es extrem wichtig, eine Liquiditätsplanung zu machen – mindestens einmal im Monat und für das nächste halbe Jahr.

Und was kann ein Unternehmen tun, dessen Liquidität sich negativ entwickelt?

Da gibt es die verschiedensten Maßnahmen – von der Stärkung des Vertriebs bis zur vorausschauenden Planung eines Überbrückungskredites mit der Hausbank. Je später ich damit anfange, desto schlechter geht es meistens aus.

Was sind die notwendigen Schritte, wenn keine Unterstützung mehr von Dritten zu erwarten ist?

In diesem Fall greift die Insolvenzantragspflicht – wenn ich der nicht innerhalb von drei Wochen nach Eintreten der Zahlungsunfähigkeit nachkomme, mache ich mich als Geschäftsführer unter Umständen persönlich strafbar. Diese Konsequenz wird insbesondere bei kleineren Unternehmen oft nicht so richtig wahrgenommen.

Abschließend: Was sind deiner Meinung nach die drei wichtigsten Dinge, die ich als Unternehmer im Blick behalten sollte, um eine solche Entwicklung zu verhindern?

Das Wichtigste ist, dass man so nah wie möglich an seinem Unternehmen ist – mit einer konsequenten Liquiditäts- und Ertragsplanung. Wenn sich ein Negativtrend abzeichnet, sollten rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden – von der Stärkung des Vertriebs über Kurzarbeit bis zur Anpassung der Produktpalette. Und wenn das alles nicht greift, muss man über Sanierungsmöglichkeiten nachdenken ­– und das gegebenenfalls mit externer Unterstützung, um die eigene Betriebsblindheit auszuhebeln.

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(Dieser Text ist ein Auszug aus meinem Podcast „punktgenau“ vom 28. April 2021, den Sie hier in voller Länge hören können. Der Podcast ist auch auf itunes und spotify verfügbar)

Bild:Ramiro Mendes @unsplash.com